Solaranlagen für Landwirtschaft und Gewerbe.

Solarstrom für die eigene Versorgung nutzen, sich über die schwindenden Stromkosten freuen und freie Liquidität für andere Dinge nutzen.

Photovoltaik in der Landwirtschaft

Angesichts des Preisdrucks sind die meisten Landwirte für jede zusätzliche Einnahmequelle dankbar . Die Stromerzeugung auf dem eigenen Acker oder Gehöft kann eine solche sein. Ein Vorteil ist, dass meist Anlagen mit größerer Fläche als etwa auf einem Einfamilienhaus installiert werden können. Die Kosten sinken mit der Größe der Fläche.

Der Tages-Strombedarf passt sehr gut zu der Zeit, in denen Solaranlagen Strom produzieren und für den Eigenbedarf zur Verfügung gestellt wird. Die Stromerzeugungskurve ist also sehr ähnlich zu der Verbrauchskurve von Strom. Und wenn Sie Ihre Photovoltaik-Anlage dann noch mit einem Batteriespeicher kombinieren, können Sie den Strom der Solaranlage auch zwischenspeichern und den Strom auch dann nutzen, wenn die Sonne nicht scheint.


Neben der Eigennutzung gibt es auch die Dach- und Freiflächenverpachtung, bei der auf gepachteten landwirtschaftlichen Flächen Solaranlagen aufgestellt werden.

Speicheranlage

Herbert Sticht betreibt eine 135 KWP Solarstromanlage mit einem Sonnenspeicher Speicherkapazität 70 KW nutzbar, sowie 50 KW/h Be- und Endladeleistung.

Strom produziert er für seine komplette Landwirtschaft einschließlich Melkmaschine, den Haushaltsstrom für sein Wohngebäude und den anliegenden Mietswohnungen sowie die neue Wärmepumpe, die sämtliche Gebäude mit Heizwärme und Heißwasser versorgt.

Industrie & Gewerbeflächen nutzen

Eigennutzung

Als Gewerbebetriebe sind Sie ein privilegiertere Solarstromnutzer, da Sie den Strom dann benötigen, wenn er erzeugt wird – nämlich tagsüber.

Vermietung von Dachflächen

Als Verpächter Ihrer Dächer, erzielen Sie Dank großzügiger Pachtzahlungen lukrative Zusatzeinnahmen ohne eigenem Aufwand.

Direktvermarktung

Photovoltaikanlagen werden über die Einspeisevergütung staatlich gefördert und eine Abnahme des eingespeisten Stroms zu einem festen Preis garantiert.

„EDV-Arbeitsplätze, laufende Maschinen, Beleuchtung, strombetriebene Heizungen oder Warmwasserbereiter, Belüftungs- und Klimaanlagen werden jetzt über die eigene Solaranlage gespeist.“

Photovoltaik im Gewerbe

Um die Wirtschaftlichkeit eines Photovoltaiksystems zu prüfen, stellen wir vorher eine Berechnung auf und planen die Photovoltaikanlage so, dass eine möglichst hohe Eigenverbrauchsquote für den Solarstrom erzielt wird. Unsere Kunden erhalten neben guter Beratung eine individueller Planung und bewährte Qualität der empfohlenen Komponenten!

Ihre individuelle Verbrauchsanalyse

Bei der Planung der Anlage ist die Grundlage der Verbrauch des Unternehmens. Die Solarstromanlage wird so geplant, dass sich die Stromerzeugung mit der Verbrauchskurve Ihres Unternehmens deckt. So wird ein hoher Eigenverbrauch einberechnet. Der größte Teil des produzierten Stroms wird direkt verwendet und nur ein Bruchteil ins öffentliche Netz eingespeist. Je nach Last kann ein Batteriespeicher in das System integriert werden. Dieser stellt den Sonnenstrom nachts bereit und kann außerdem bei Stromausfällen Ersatzstrom für wichtige Prozesse liefern.

Niedersachsen fördert PV-Batteriespeicher

40 % Zuschuss für Photovoltaik-Batteriespeicher mit Bonus für E-Mobil Ladepunkte

Bis zum 30.9.2022 können Anträge bei der NBank eingereicht werden.

Der Einbau von PV-Batteriespeichern in Niedersachsen wird gefördert. Bezuschusst wird die Investition in einen stationären Batteriespeicher in Verbindung mit dem Neubau einer an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mindestens 4 kWp. Auch für die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage um ebenfalls mindestens 4 kWp wird bezuschusst.

Bezuschusst werden je 1,2 kWp Leistung der PV-Anlage 1 kWh „förderfähige“ Speicherkapazität. Die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität ist hingegen nicht förderfähig.

Die Förderung ist für Unternehmen, natürliche Personen, Kommunen, Zweckverbände, Stiftungen, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.

So setzt sich die Förderung zusammen

  • Zuschuss von bis zu 40 % der Nettoinvestitionskosten eines PV-Batteriespeichersystems
  • zusätzlicher E-Mobilität-Zuschuss von 500 € je Vorhaben, sofern zur PV-Anlage ein neuer lastmanagementfähiger Ladepunkt für Elektrofahrzeuge installiert wird  
  • zusätzlicher Zuschuss von 800 € für große Vorhaben, deren installierte oder ergänzte Photovoltaik-Anlagenleistung über 10 kWp liegt
  • zusätzlicher Zuschuss von 20 € pro m² Photovoltaik-Modul für die Überdachung von Parkflächen und sonstige bauliche Anlagen mit aufgeständerten Photovoltaik-Anlagen

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